Die DSHB-Audit KG steht für Nachhaltigkeit, Transparenz und Sicherheit und unterstützt Sie in Ihrer Initiative, Regionalität und wirtschaftliche Wertschöpfung im Unternehmen umzusetzen.
Transparenz und Nachhaltigkeit sind im wirtschaftlichen Leben längst ein Muss geworden, dies um dem Zeitgeist zu entsprechen und in Kombination mit der DSGVO einen abgerundeten Mehrwert an Sicherheit dem Unternehmen zu bringen.
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung, die Umwelt und Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu schützen.
Dafür braucht es praxistaugliche Regelungen und Maßnahmen, für jede Unternehmensgröße, insbesondere KMU-Betriebe, auf diesem Weg zu begleiten.
Unser Team aus Experten für Nachhaltigkeit, Lieferkette, Hinweisgeberschutz und Datenschutz berät Sie gerne und hilft Ihnen bei der Umsetzung.
Transparenz führt zu ehrlicher Nachhaltigkeit und Sicherheit
Nachhaltigkeitsberatung – unsere Expertise
Professionelle Beratung mit Umsetzungskompetenz für Industrie- und Gewerbetriebe welche die Themen Umwelt, Soziales und Governance für die Planung und Steuerung unter Einbeziehung der wirtschaftlichen Aspekte für das Unternehmen stärker nutzen.
Druck der Gesetzgeber steigt nachhaltiges Wirtschaften wird ein Muss
Einen exakt definierten, allgemein gültigen ESG-Kriterienkatalog gibt es bislang nicht – dennoch wird es für Unternehmen sämtlicher Branchen und Größen immer wichtiger, sich mit den Fragen und Themen rund um ESG auseinander zu setzen. Und zwar nicht nur, um ethischen Ansprüchen gerecht zu werden, sondern auch wirtschaftlichen und vermehrt auch rechtlichen Anforderungen. Ausgehend von den 17 Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen zur Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer und ökologischer Ebene, sowie dem European Green Deal kommt auf Unternehmen einiges an Gesetzen und Verordnungen in Zusammenhang mit ESG zu: Konkret geht es hier etwa um die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und in weiterer Folge die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie das neue Lieferantensorgfaltspflichtengesetz (kurz Lieferkettengesetz).
Warum Unternehmen jetzt in mehr Nachhaltigkeit investieren sollten
Unsere Welt ist im Wandel und konfrontiert uns mit unterschiedlichsten Herausforderungen wie Klima- und Umweltschutz, Bereiche Soziales und Governance. Für Produktionsunternehmen ist daher der Umgang mit Ressourcen besonders wichtig unter Berücksichtigung optimaler Einsätze von Materialien in Abstimmung der Kreislaufwirtschaft sowie der sorgfältige Umgang mit Energie.
Folgende Themenfelder bilden den Schwerpunkt im Bereich Umwelt:
ESG-Reporting:
Neue Herausforderungen für Finance
Environmental, Social and Governance oder kurz ESG. Drei Buchstaben mit weitreichender Wirkung. Denn der Green Deal der EU und der damit verbundene Aktionsplan „Sustainable Finance“ verpflichtet Europas Wirtschafts- und Finanzsysteme dazu, nachhaltiger und inklusiver zu werden.
Für große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Versicherungen und Banken ist das Thema ESG-Reporting
nichts Neues. Sie müssen bereits seit 2017 über ihre Aktivitäten hinsichtlich
Umwelt- und Klimaschutz, Arbeitnehmerbelange, soziale Aspekte sowie ihrer
Corporate Governance berichten.
Mit der Ablösung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und der schrittweisen Einführung der
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen zukünftig
alle Unternehmen
– unabhängig von Börsennotierung und ohne den bisherigen Schwellenwert von 500 Beschäftigten –
Rechenschaft über ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck ablegen.
Ziel dieser Gesetzgebung (HSchG), welches mit Ende März 2023 in Österreich in Kraft treten wird und am 1. Februar 2023 im Nationalrat beschlossen wurde, soll sein, dass alle Personen, welche Informationen zu Verstößen erlangen, wie „Verstöße gegen Verbraucher- und Datenschutz, Sicherheit im Netz und Informationssystemen, Finanzdienstleistungen, Produktsicherheit, Auftragswesen, sowie Missbrauch der Amtsgewalt, Geschenkannahme und Bestechung (§§ 302 bis 309 StGB)“, uvm., vor Repressalien zu schützen. Verursacht etwa durch Mobbing oder finanziellen Nachteilen.
Rechtliche Grundlage findet sich in der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, welche Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzrichtlinie). Der Anwendungsbereich des HSchG ist weit gefasst und umfasst alle Personen, welche im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangen.
Das HSchG bringt für eine Vielzahl von Unternehmen zahlreiche Pflichten, welche zu erfüllen sind. Für Unternehmen mit weniger als 250 (50-249) Beschäftigten treten wesentliche Teile des Gesetzes mit einer „Schonfrist“ erst zum 17.12.2023, in Kraft. Es gilt zudem eine sechs-monatige Übergangsfrist für die Einrichtung interner sowie externer Stellen ab Inkrafttreten. ArbeitnehmerInnen, BeamtInnen, Selbständige, AnteilseignerInnen oder MitarbeiterInnen von Lieferanten können Melder von Verstößen sein.
Pflichten müssen Unternehmen gemäß HSchG erfüllen, indem sie eine Meldestelle einrichten, genaue Vorgaben im Meldeverfahren, sowie die Informationspflicht einhalten.
Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist sicherzustellen, indem das Hinweisgebersystem gemäß Art 25 DSGVO (technische und organisatorische Maßnahmen) geeignet ist. Änderungen, Abfragen oder Übermittlungen sind ebenfalls gemäß der DSGVO zu protokollieren. Sollten Konzernlösungen integriert werden ist zu beachten, dass Unternehmen regelmäßig gemäß Art 26 DSGVO Vereinbarungen abzuschließen haben.
Zielsetzung soll sein, dass dem Whistleblower eine Anlaufstelle geboten wird, um entweder anonym oder offiziell seine Wahrnehmung von Verstößen (in einer eingerichteten Meldestelle) melden kann.
Umsetzung/Hilfestellen/Meldestellen können sein: der Leiter einer Personalabteilung, ein Integritätsbeauftragter, der Rechts- oder Datenschutzbeauftragte, ein Finanzvorstand oder der Auditverantwortliche.
Jedenfalls ist das „need-to-know“ Prinzip zum Schutz des Hinweisgebers streng einzuhalten, auch, um den Mehrwert im Unternehmen nachweislich lenken zu können.
Verwaltungsstrafen drohen bei Behinderung der Hinweisgeber oder Verletzung der Vertraulichkeit, sowie ein wissentlich falscher oder irreführender Hinweis von bis zu Euro 20.000,00 – im Wiederholungsfall Euro 40.000,00.
Das Expertenteam der DSHB-Audit KG unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung ihrer Whistleblowing Hotline und steht Ihnen ebenso als Betreuungsstelle ihrer Meldefälle beratend zur Seite.
Zum Gesetz
Leitung Audit
Mein Leitspruch „geht nicht gibt´s nicht“ und in Verbindung mit meiner Ausbildung an der Sigmund-Freud-Universität zur zertifizierten Datenschutz-Beauftragten (Austria Standards) und mit meiner Ausbildung an der Akademie der Deutschen Gesellschaft für Informationssicherheit zur zertifizierten Datenschutz-Auditorin, (DGI-Stuttgart) ist dieser wegweisend und hilfreich.
Auf Grund vieler Erfahrungswerte im auditieren von Unternehmen ist es mir ein großes Anliegen geworden, Sie bei der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu unterstützen und Ihr Datenschutz-Managementsystem in Ihre Organisation sicher und gemäß der EU-Verordnung (DSGVO) zu implementieren.
Leitung Recht
In der heutigen Zeit ist das Thema „Datenschutz“ nicht mehr wegzudenken. Es gibt eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen, Empfehlungen und Entscheidungen, die es einem nicht immer leicht machen zu beurteilen, ob die getroffenen Maßnahmen diesen auch genügen. Durch meine Ausbildung und meine langjährige Berufserfahrung in diesem Bereich freue ich mich, wenn ich Sie dabei unterstützen kann, Ihr Unternehmen „Datenschutz-fit“ zu machen.
Dipl.-Ing. (FH) Engelbert Wagner hat sich auf die Umsetzung von integrierten Managementsystemen (Qualität, Umwelt Arbeitssicherheit und Energie) unter Einbeziehung der rechtlichen Verpflichtungen (Legal Compliance) als Berater, Trainer und Zertifizierungsauditor spezialisiert. Seine Expertise stützt sich auf eine bereits mehr als 20-jährige Tätigkeit als Unternehmensberater und Zertifizierungsauditor. Die Erfahrungen beruhen auf eine bewährte Zusammenarbeit mit Unternehmen der Automobil- und Elektronikindustrie sowie projektorientierte Betriebe im Anlagenbau und der Automatisierungstechnik. Weitere Beratungsschwerpunkte sowie Expertisen sind IT-Security, Produkt Compliance und Hinweisgeberschutzgesetz – Whistleblower-Daten (Whistle Blower).
Leitung IT
Die Überprüfung von Systemen der Datenverarbeitung und Informationsübermittlung in Unternehmen soll zum Ziel haben, mögliche Risiken zu minimieren und die Einhaltung von Richtlinien
bestätigt zu erhalten.
Der Hauptaufgabenbereich im auditieren der IT-Landschaft ist die Analysierung von Informationssystemen, um notfalls Korrektur- oder Verbesserungsmaßnahmen ableiten zu können.
Durch meine Ausbildung an der TU-Wien „Informatik“ und zertifizierter Auditor nach ISO 27001 liegt meine Stärke im Bereich
Konformitätsprüfung der IT im Unternehmen
Risikovermeidung im Bezug auf IT-Datenschutz und Sicherheitsstandards
Nach einer absolvierten und erfolgreichen Auditierung im Datenschutz durch die DSHB-Audit KG werden die Angaben zu zertifizierten Unternehmen im Zertifikatsregister veröffentlicht.
Zertifikatsnummer | Zertifikatsinhaber | gültig bis | Gültikeitsbereich |
---|---|---|---|
DSHB-ZeSt-2022xxxx | XXX | XXX | XXX |
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Medieninhaber / Herausgeber:
DSHB-Audit KG
Eßlinggasse 7 Top 5, 1010 Wien
T.: +43 664 127 07 31
office@ds-audit.eu
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Mitgliedschaft: Verein österreichischer betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter
Mitgliedschaft: Österreichischer Bundesverband für Mediation
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Datenschutz
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